Unsere Statuten zur Vorstandswahl seit 1998

Sie kommen von hier: Geschichte – Personalia. Auf dieser Unterseite ist seit Januar 2008 einmal festgehalten, wie genau vor ca. zehn Jahren die neue Regelung zur Vorstandswahl auf dem Stammesthing 1998 erstmals in Kraft getreten ist und eingeführt wurde. Es folgt der original Wortlaut des alten Dokumentes, welches bis heute interessanter Weise noch irgendwo auf dem Rechner von Thomas Westerfeld geschlummert hat:


Wahlen Stammesthing 1998

Wahl der Stammesleiterinnen oder Stammesleiter (nachfolgend jeweils mit SL abgekürzt)

Es werden zwei gleichberechtigte SL gewählt. Dieses Jahr wird nach Möglichkeit noch einmal ein SL für zwei Jahre gewählt, der zweite und alle zukünftigen SL werden für drei Jahre gewählt. Auf allen nachfolgen Stammesthings wird demnach jeweils nur ein SL gewählt, da der andere jeweils im Amt verbleibt. Es wird keine Pärchenwahl durchgeführt, jeder Kandidat wird einzeln gewählt.
• Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leiterrunde und jeweils ein(e) Roverrundensprecher(in).
• Bei der Wahl der SL besitzt jeder Stimmberechtigte zwei Stimmen.
• Die Wahl wird am 28.11.1998 gegen 20:00 Uhr durchgeführt.
• Eine Brief- oder Telefonwahl ist nicht möglich.
• Die Wahl der SL ist geheim und schriftlich durchzuführen.
Bei bis zu vier Kandidaten ist nur ein Wahlgang erforderlich, wobei die beiden Stimmbesten SL werden. Falls es zwei Kandidaten gibt, die jeweils die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, ist nur zwischen diesen beiden eine Stichwahl durchzuführen.
Falls mehr als vier Kandidaten zur Verfügung stehen, ist ein Wahlgang vorzuschalten, bei dem die vier Stimmbesten zur zuvor beschriebenen Wahl zugelassen werden. Falls es zwei Kandidaten gibt, die jeweils die viertmeisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, ist nur zwischen diesen beiden eine Stichwahl durchzuführen.
• Die Festlegung der Kandidaten erfolgt bis zu letzten Leiterrunde durch den Wahlvorstand (Martin Wolter und Ralf van Huet).
• Die Eigenvorstellung der Kanditaten erfolgt unmittelbar vor der eigentlichen Wahl am 28.11.1998.
Nur bei dieser Wahl ist zuvor zu klären, ob der Kandidat sich für zwei oder drei Jahre zur Verfügung stellen würde, wobei dies keine Auswirkung auf den eigentlich Wahlvorgang hat.
Falls nach der Wahl der SL beispielsweise mit den Aufgaben überfordert ist und den Posten abgeben möchte, ist dies ohne Angabe von Gründen zu jedem Stammesthingtermin möglich.
Ein zwischenzeitlicher Rücktritt ist nur unter Angabe wichtiger Gründe möglich.

Wahl der Finanzwärtin oder des Finanzwartes (kurz FW)

• Der Finanzwart ist Mitglied des unmittelbaren Vorstandes und wird ebenfalls auf drei Jahre gewählt.
• Er unterliegt den gleichen Wahlbedingungen wie der SL.
• Bei der Wahl des FW besitzt jeder Stimmberechtigte eine Stimme.
Ausnahme ist, daß bei bis zu zwei Kandidaten nur ein Wahlgang erforderlich ist, wobei FW wird, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Falls mehr als zwei Kandidaten zur Verfügung stehen, ist ein Wahlgang vorzuschalten, bei dem die zwei Stimmbesten zur zuvor beschriebenen Wahl zugelassen werden. Falls es zwei Kandidaten gibt, die jeweils die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, ist nur zwischen diesen beiden eine Stichwahl durchzuführen.

Die Wahlen sind ausschließlich vom ernannten Wahlausschuß (Martin Wolter und Ralf van Huet) durchzuführen.

Berufung der Kuratin oder des Kurates

Die Kuratin oder der Kurat ist Mitglied des unmittelbaren Vorstands und wird nicht gewählt, sondern von der Leiterrunde berufen. Es wird dabei öffentlich um Zustimmung gefragt.
Die Kuratin oder der Kurat wird jeweils für einen bestimmten Zeitraum berufen, der jedoch drei Jahre nich übersteigen darf.

Erweiterter Vorstand (Sachausschüsse)

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes (Sachausschuß Material, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kassenprüfer, Bastelmaterial und Geschenke) werden ebenfalls für maximal drei Jahre berufen. Es wird dabei öffentlich um Zustimmung gefragt.


Dieser Wortlaut wurde online gestellt am Montag, 7. Januar 2008, 16:58 Uhr.
Das original Dokument ist von Samstag, 12. September 1998, 12:46 Uhr (4.902.012 Minuten Differenz bis zur Veröffentlichung).

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